Für unsere Leistungen gelten zwei Regelwerke – je nachdem, was du bei uns beauftragst. Beide richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Für Beratungs- und Projektleistungen: KI-Beratung, Workshops und Schulungen, Umsetzung von KI-Anwendungen und Automatisierungen sowie laufende Begleitung.
Teil B · Fassung V.02 vom 04.09.2025Für die Lernplattform ai.cademy und Programme mit Live-Sitzungen.
für Beratungs- und Projektleistungen der the social.ai GmbH, Salzburg, Österreich
Stand: Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Leistungen der the social.ai GmbH, Salzburg, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Dazu gehören insbesondere KI-Beratung, Workshops und Schulungen, Konzeption und Umsetzung von KI-Anwendungen und Automatisierungen sowie laufende Begleitung.
(2) Die AVB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Sie gelten nicht für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen erbringt.
(4) Für die Lernplattform ai.cademy und Programme mit Live-Sitzungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der the social.ai GmbH in der Fassung V.02 vom 04.09.2025.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind für die im Angebot genannte Frist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande (Unterschrift, Bestellung oder Bestätigung per E-Mail).
(2) Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in folgender Rangfolge: a) das angenommene Angebot samt seinen Anlagen, b) ein gesondert abgeschlossener Auftragsverarbeitungsvertrag, c) eine gesondert abgeschlossene Geheimhaltungsvereinbarung, d) diese AVB, e) die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, insbesondere aus der Beschreibung der Arbeitspakete, den dort genannten Ergebnissen und der Abgrenzung.
(2) Beratungs-, Schulungs-, Workshop- und Begleitleistungen sind Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Ein Werk mit Erfolgshaftung und Abnahme schuldet der Auftragnehmer nur, wenn ein Arbeitspaket im Angebot ausdrücklich als „Werkleistung“ bezeichnet ist. Maßgeblich sind dann die im Angebot genannten Ergebnisse und Abnahmekriterien.
(4) Der Auftragnehmer bestimmt Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung im Rahmen der Vereinbarung selbst. Er darf qualifizierte Mitarbeitende und Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistung verantwortlich.
(1) Der Auftraggeber schafft alle Voraussetzungen, die der Auftragnehmer für die Leistung braucht, und zwar unentgeltlich und rechtzeitig. Dazu gehören insbesondere Zugänge zu Systemen und Werkzeugen, Unterlagen und Daten, erreichbare Ansprechpersonen mit Entscheidungsbefugnis sowie fristgerechte Freigaben. Die im Angebot genannten Mitwirkungen und Fälligkeiten sind verbindlich.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die Rechte an den bereitgestellten Inhalten und Daten verfügt und dass deren Verarbeitung durch den Auftragnehmer rechtmäßig ist. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der vereinbarungsgemäßen Nutzung dieser Inhalte und Daten entstehen.
(3) Erbringt der Auftraggeber eine Mitwirkung nicht oder verspätet, verschieben sich die betroffenen Termine angemessen. Dadurch entstehenden Mehraufwand vergütet der Auftraggeber zusätzlich; der Auftragnehmer beziffert ihn vorab in einem Änderungsangebot nach § 5. Die Rechte des Auftragnehmers nach § 1168 ABGB bleiben unberührt.
(1) Jede Partei kann Änderungen des Leistungsumfangs schriftlich beantragen (Änderungsantrag).
(2) Der Auftragnehmer prüft einen Änderungsantrag des Auftraggebers und legt ein Änderungsangebot mit Festpreis und Auswirkungen auf die Termine vor.
(3) Eine Änderung wird erst mit beidseitiger schriftlicher Bestätigung wirksam. Bis dahin arbeitet der Auftragnehmer auf Basis des bisherigen Umfangs weiter.
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Für Workshops, Schulungen und andere fest vereinbarte Präsenz- oder Online-Termine gilt: Eine Verschiebung bis 14 Kalendertage vor dem Termin ist einmalig kostenfrei, sofern der Ersatztermin innerhalb von drei Monaten stattfindet.
(3) Storniert der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin, berechnet der Auftragnehmer: bis 30 Kalendertage vor dem Termin keine Kosten, ab 29 bis 15 Kalendertage vor dem Termin 50 Prozent und ab 14 Kalendertagen vor dem Termin 100 Prozent der auf den Termin entfallenden Vergütung. Bereits angefallene, nicht stornierbare Reisekosten trägt der Auftraggeber. Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Muss der Auftragnehmer einen Termin aus wichtigem Grund absagen, etwa wegen Krankheit der vortragenden Person, vereinbaren die Parteien zeitnah einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.
(1) Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung einer Werkleistung an (Abnahmebereitschaft). Der Auftraggeber prüft das Ergebnis anhand der im Angebot vereinbarten Abnahmekriterien innerhalb von zehn Werktagen.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich und nachvollziehbar meldet oder wenn er das Ergebnis produktiv nutzt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Auftragnehmer behebt sie im Rahmen der Gewährleistung.
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen als Arbeitspakete zu Festpreisen an. Festpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang einschließlich der dort genannten Annahmen. Zusätzliche Leistungen vereinbaren die Parteien als eigenes Arbeitspaket mit Festpreis.
(3) Reisekosten und Spesen trägt der Auftraggeber, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt: Fahrten mit dem PKW nach dem amtlichen Kilometergeld, Bahnfahrten und Flüge nach Beleg, Übernachtungen nach Beleg in einem Hotel der Mittelklasse. Reisezeiten werden nicht gesondert berechnet. Nennt das Angebot eine Pauschale für Termine vor Ort, sind die Reisekosten damit abgegolten.
(4) Lizenzen, Abonnements und nutzungsabhängige Kosten von Drittanbietern (zum Beispiel KI-Modelle, Automatisierungsplattformen, Telefonie) schließt der Auftraggeber in eigenem Namen ab und trägt sie direkt, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Übernimmt der Auftragnehmer solche Kosten auf Wunsch, verrechnet er sie weiter.
(5) Bei Leistungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten kann der Auftragnehmer laufende Pauschalen einmal jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex (VPI 2020, Statistik Austria) anpassen. Er kündigt die Anpassung mindestens einen Monat vorher schriftlich an.
(1) Rechnungen sind innerhalb von vier Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) Sieht das Angebot eine Anzahlung vor, beginnt der Auftragnehmer mit der Leistung erst nach deren Eingang. Vereinbarte Termine verschieben sich um die Zeit, um die sich der Zahlungseingang verzögert.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie eine Entschädigung für Betreibungskosten nach § 458 UGB. Die Geltendmachung weiterer Kosten bleibt vorbehalten.
(4) Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann der Auftragnehmer weitere Leistungen nach schriftlicher Ankündigung bis zur Zahlung zurückhalten. Termine verschieben sich entsprechend.
(5) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(1) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Konzepten, Prompts, Konfigurationen und Code, das ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, diese zu nutzen und zu bearbeiten (Werknutzungsrecht). Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Auftraggeber die Ergebnisse nur zu Test- und Abnahmezwecken nutzen.
(2) Methoden, Know-how, Vorgehensmodelle, Vorlagen, Prompt-Bibliotheken, Werkzeuge und allgemein verwendbare Bausteine, die der Auftragnehmer unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder bei mehreren Kunden einsetzt, bleiben im Eigentum des Auftragnehmers. Soweit sie in Arbeitsergebnissen enthalten sind, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seinen Geschäftsbetrieb (Werknutzungsbewilligung). Der Auftragnehmer darf generische Erkenntnisse, Methoden und Komponenten anonymisiert in anderen Projekten verwenden.
(3) Schulungs- und Workshopunterlagen dürfen ausschließlich intern genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, eine Veröffentlichung oder eine Nutzung für eigene Schulungsangebote bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(4) Für Software und Inhalte Dritter, einschließlich Open-Source-Komponenten, gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
(1) Der Auftragnehmer setzt bei der Leistung KI-Systeme und Dienste von Drittanbietern ein. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftragnehmer wählt Anbieter mit angemessener Sorgfalt aus und weist auf Datenverarbeitung außerhalb der EU hin.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Preise, Funktionsumfang und Bedingungen von Drittanbietern. Ändert ein Drittanbieter seinen Dienst, sodass Anpassungen nötig werden, sind diese Anpassungen eine Zusatzleistung, soweit nicht ein Support- oder Begleitvertrag sie abdeckt.
(3) Ergebnisse generativer KI können unvollständig, fehlerhaft oder veraltet sein. Der Auftraggeber prüft KI-Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor einer Weitergabe an Dritte oder vor Entscheidungen mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung. Ein urheberrechtlicher Schutz rein KI-generierter Ergebnisse ist nicht gewährleistet.
(4) Der Auftraggeber entscheidet über den Einsatz der KI-Anwendungen in seinem Unternehmen und ist dafür als Betreiber im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Transparenzpflichten gegenüber Personen, die mit einem KI-System interagieren, und die Sicherstellung ausreichender KI-Kompetenz der eigenen Mitarbeitenden. Der Auftragnehmer unterstützt dabei im vereinbarten Umfang.
(5) Der Auftraggeber gibt in KI-Systeme nur Daten ein, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und beachtet die im Projekt festgelegten Regeln zum Umgang mit personenbezogenen und vertraulichen Daten.
(1) Beide Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
(3) Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten verantwortlich, insbesondere für die Information der betroffenen Personen.
(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertragszweck.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits vorher rechtmäßig bekannt waren, die sie von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder die sie aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offenlegen muss.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geht vor.
(1) Für Werkleistungen leistet der Auftragnehmer Gewähr dafür, dass das Ergebnis bei Abnahme die vereinbarten Abnahmekriterien erfüllt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme.
(2) Der Auftraggeber meldet Mängel unverzüglich, schriftlich und so konkret, dass sie nachvollziehbar sind. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst wenn die Verbesserung zweimal fehlschlägt, kann der Auftraggeber Preisminderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Wandlung verlangen.
(3) Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf eine Nutzung entgegen der Dokumentation, auf fehlerhafte Mitwirkung oder auf Änderungen von Drittanbieterdiensten zurückgehen.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung je Schadensfall auf die Höhe der Netto-Vergütung des betroffenen Auftrags begrenzt, bei Dauerleistungen auf die Netto-Vergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen, soweit Absatz 1 nicht greift.
(4) Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
(5) Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen, spätestens jedoch binnen drei Jahren nach dem schadenstiftenden Ereignis.
(6) Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Subunternehmer des Auftragnehmers.
(1) Begleitungen, Retainer und andere Dauerleistungen laufen für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Danach verlängern sie sich jeweils um einen Monat, wenn keine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit schriftlich kündigt, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist.
(3) Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenz nennen, wenn der Auftraggeber zustimmt. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Ereignisse, die eine Partei nicht zu vertreten hat und die sie trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden kann (etwa Naturereignisse, Pandemien, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Netzen oder Cloud-Diensten), befreien für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Salzburg sachlich zuständige Gericht.
(3) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Der Auftragnehmer darf Zahlungsansprüche abtreten.
(4) Ist eine Bestimmung dieser AVB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
der the social.ai GmbH für die Lernplattform ai.cademy und Programme mit Live-Sitzungen
Fassung V.02 vom 04.09.2025
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter the social.ai GmbH, Siezenheimerstraße 39b/1. OG, 5020 Salzburg (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Die Verwendung des generischen Maskulinums dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung.
1.3 Es werden ausschließlich Verträge mit Unternehmern geschlossen. Verbraucher sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
1.4 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit oder in unmittelbarer Vorbereitung hierzu handelt. Juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen dem Unternehmer gleich.
1.5 Der Anbieter erbringt Unternehmensberatungsleistungen im Bereich künstlicher Intelligenz, um Kunden bei der Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle zu unterstützen, Wissen zu vermitteln und Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen aufzuzeigen. Dies wird durch Individualberatung und der Durchführung von Workshops ermöglicht. Darüber hinaus erhält der Kunde Zugang zur digitalen Plattform ai.cademy, die als Wissens- und Lernumgebung dient.
1.6 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2.1 Sämtliche dem Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Sie verstehen sich als Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter ein Angebot des Kunden zum Vertragsschluss annimmt. Die Annahme ist nicht formgebunden. Ein bloßes Schweigen des Anbieters gilt nicht als Annahme.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.1 Der Anbieter erbringt individuelle Beratungsleistungen, die je nach Vereinbarung persönlich vor Ort, online (z. B. per Videokonferenz) oder telefonisch durchgeführt werden können.
3.2 Bei den vertragsgegenständlichen Beratungsleistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Ein konkreter Erfolg – insbesondere in Form wirtschaftlicher, fachlicher oder persönlicher Zielerreichung – wird ausdrücklich nicht geschuldet.
3.3 Das vorliegende Beratungsangebot beinhaltet keine systematische Vermittlung von Fach- oder Methodenwissen und stellt ausdrücklich kein strukturiertes Schulungsprogramm dar. Im Vordergrund steht die individuelle Unternehmensberatung des Kunden im Zusammenhang mit dem Einsatz von Technologien der künstlichen Intelligenz. Die Beratungsleistungen erfolgen durch individuelle Analyse- und Beratungsgespräche sowie durch die Erarbeitung von auf die konkrete Situation des Kunden zugeschnittenen Handlungsempfehlungen. Diese Beratungsleistungen dienen der Unterstützung des Kunden bei eigenen unternehmerischen Entscheidungen; eine bestimmte wirtschaftliche oder technische Wirkung wird nicht geschuldet.
3.4 Da jeder Kunde mit eigenen Herausforderungen und Rahmenbedingungen arbeitet, wird auf standardisierte Inhalte oder ein festes Curriculum bewusst verzichtet. Die Beratungsleistungen werden erbracht, um dem Kunden Impulse und Anregungen für seine unternehmerische Entwicklung zu geben; ein bestimmtes Ergebnis ist damit nicht verbunden.
3.5 Die vertraglich geschuldete Leistung besteht ausschließlich in der Durchführung der vereinbarten synchronen Beratungs-Einheiten. Diese Live-Sitzungen stellen den vollständigen Erfüllungsgegenstand der Dienstleistung dar. Eine systematische Vermittlung von Fachwissen oder ein strukturiertes Schulungsprogramm ist nicht Bestandteil der Vereinbarung.
3.6 Es findet keine Lernerfolgskontrolle statt. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen der Beratung vermittelten Inhalte beim Kunden zu einem bestimmten Lernerfolg, zu messbaren Verbesserungen oder zu gewünschten geschäftlichen Ergebnissen führen.
3.7 Etwaige Lehrvideos, Arbeitsmaterialien oder ergänzende Inhalte, die über die Plattform ai.cademy zur Verfügung gestellt werden, sind ausschließlich als freiwillige, begleitende Zusatzangebote zu verstehen. Sie ersetzen in keinem Fall die Live-Sitzungen.
3.8 Der Anbieter behält sich vor, freiwillige Zusatzangebote jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen. Sie begründen keinen eigenständigen Erfüllungsanspruch des Kunden.
4.1.1 Der Zugang zu den Angeboten und Produkten des Anbieters erfolgt personenbezogen und ist nicht übertragbar.
4.1.2 Die im Zuge der Registrierung versendeten Anmeldedaten (Benutzername, Passwort etc.) sind vom Kunden geheim zu halten und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde ist berechtigt, die digitalen Inhalte maximal auf zwei verschiedenen Geräten herunterzuladen.
4.1.3 Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass der Zugang und die Nutzung der Benutzerdaten ausschließlich durch ihn erfolgt. Sollten Tatsachen vorliegen, die die Annahme begründen, dass unbefugte Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Kunden erlangt haben, ist der Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Sperrung oder Änderung der Daten vorgenommen werden kann.
4.1.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese AGB und/oder geltendes Recht verstößt oder bereits verstoßen hat, oder wenn ein sonstiges berechtigtes, erhebliches Interesse an der Sperrung besteht. Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird der Anbieter die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.
4.2.1 Der Kunde darf Audio-/Video- und PDF-Dateien sowie sonstige Unterlagen ausschließlich für seine eigene Nutzung abrufen (Download) und ausdrucken. Der Download und Ausdruck der Dateien ist nur im Rahmen dieser Nutzung gestattet. Der Kunde darf den Ausdruck der Dateien auch mit technischer Unterstützung Dritter (z. B. in einem Copyshop) vornehmen lassen. Alle übrigen Nutzungsrechte an den Dateien und Unterlagen verbleiben beim Anbieter.
4.2.2 Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Dateien und Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, sei es kostenlos oder kostenpflichtig. Die Unterlagen dürfen nicht für die eigenständige Erbringung von Beratungsleistungen gegenüber Dritten verwendet werden.
4.2.3 Jede Form der Anfertigung von Kopien der Dateien oder Ausdrucke für Dritte, die Weitergabe oder Weitersendung von Dateien und Unterlagen an Dritte sowie jede sonstige Verwertung der Inhalte für andere als die eigenen Zwecke, ob entgeltlich oder unentgeltlich, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
4.2.4 Alle Marken und Logos, die auf den Unterlagen aufgeführt sind, genießen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz und dem Markenschutzgesetz. Der Kunde verpflichtet sich, die zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem hier ausdrücklich gestatteten oder aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen auch ohne die Zustimmung des Anbieters erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte zu verhindern. Dies gilt auch nach Beendigung, Widerruf oder Kündigung der Teilnahme.
4.2.5 Nutzungsarten, die aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erlaubt sind, bleiben von diesem Zustimmungsvorbehalt selbstverständlich ausgenommen.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an allen individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte. Hierzu zählen insbesondere individuell entwickelte Konzepte, Dokumentationen, Workflows, Strategien, Konfigurationen, Vorlagen und sonstige maßgeschneiderte Inhalte. An vorbestehenden Standardmaterialien (z. B. allgemeine Schulungsunterlagen, Standard-Templates, universelle KI-Anwendungsmuster) erhält der Kunde lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im eigenen Geschäftsbetrieb; eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung ist ausgeschlossen. Der Anbieter bleibt berechtigt, generische Erkenntnisse, Methoden oder Komponenten anonymisiert für andere Projekte zu verwenden.
Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach Beendigung des Angebotes über alle vertraulichen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde erkennt an, dass sämtliche Informationen über Methoden, Abläufe, Ideen, Konzepte und Erfahrungen des Anbieters, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, ebenso wie alle von Natur aus oder gesetzlich als vertraulich einzustufenden Informationen, als Geschäftsgeheimnisse gelten und vertraulich zu behandeln sind. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Kunde, das Geschäftsgeheimnis zu wahren und über diese Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt ebenso für alle Unterlagen, die der Kunde vom Anbieter im Rahmen des Angebotes erhält oder auf die er Zugriff hat. In Gruppenprogrammen gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für sämtliche Informationen der anderen Teilnehmer, die der Kunde im Rahmen des Programms über diese erfährt. Nicht von der Geheimhaltung betroffen sind jedoch Informationen, die bereits vor der Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren, die unabhängig vom Anbieter entwickelt wurden, die bei Empfang öffentlich zugänglich waren oder sind oder die anschließend ohne Verschulden des Anbieters öffentlich zugänglich wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße und ungestörte Durchführung der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen durch angemessenes Verhalten zu unterstützen und alles zu unterlassen, was den Ablauf oder die Teilnahme anderer Kunden beeinträchtigen könnte; insbesondere hat er es zu vermeiden, durch unqualifizierte Zwischenrufe, beleidigende Äußerungen oder sonstige Störungen den Ablauf der Leistungen zu behindern; kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung des Anbieters zur sofortigen Unterlassung nicht nach oder setzt er ein beanstandetes Verhalten nach einer Rückkehr fort, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden zunächst vorübergehend und im Wiederholungsfall dauerhaft von der weiteren Teilnahme an den Dienstleistungen auszuschließen, wobei der Vergütungsanspruch des Anbieters hiervon unberührt bleibt.
5.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Diese verstehen sich als Endpreise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
5.2 Die Zahlung ist grundsätzlich im Voraus fällig. Bei Ratenzahlungen gelten die individuell vereinbarten Fälligkeitstermine.
5.3 Gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rate in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zur Zahlung aufzufordern. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist der Anbieter berechtigt, sämtliche zu diesem Zeitpunkt noch offenen Raten sofort fällig zu stellen.
5.4 Zulässige Zahlungsmethoden sind Überweisung, Kreditkarte oder die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister. Rücklastschriftgebühren oder sonstige Zahlungsstörungen gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
5.6 Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
6.1 Es gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu Leistungsstörungen.
7.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Für Schäden, die durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) entstehen, haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens; diese Haftung ist der Höhe nach auf höchstens das Doppelte der vom Kunden für die jeweilige Leistung geschuldete Nettovergütung begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die in den Absätzen 1 und 2 genannten Fälle oder um Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.4 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit der angebotenen Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Datenkommunikation über das Internet, die aufgrund technischer Gegebenheiten nicht immer fehlerfrei oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden kann. Geplante Wartungsfenster werden vom Anbieter rechtzeitig angekündigt.
7.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend auch für alle Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
7.6 Sofern der Kunde im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung stellt, garantiert er, dass daran keine Rechte Dritter bestehen. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung geistigen Eigentums frei, soweit ihn ein Verschulden trifft; hiervon umfasst sind auch angemessene Rechtsverfolgungskosten.
8.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur insoweit, als dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse daran besteht und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Vertragspartners entgegenstehen.
8.2 Anbieter und Kunde verpflichten sich zur Verschwiegenheit über sämtliche im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, auch über das Vertragsende hinaus. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung allgemein zugänglich werden, oder die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften offenzulegen sind.
8.3 Der Anbieter stellt dem Kunden eine aktuelle Datenschutzerklärung zur Verfügung, in der Art, Umfang und Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Rechte der Betroffenen erläutert werden.
Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter https://the-social.ai/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
8.4 Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Erfüllung vertraglicher Pflichten erforderlich ist (z. B. an IT-, Zahlungs- oder Logistikdienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
8.5 Eine Nutzung personenbezogener Daten zu Marketing- oder Werbezwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer hierfür gesondert erteilten, ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Vertragspartners.
9.1 Der Anbieter schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gebuchten Angebot.
10.2 Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
11.1 Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes Ereignis vorliegt, das auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar ist. Höhere Gewalt ist insbesondere anzunehmen bei Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Erdbeben, Sturm, Hurrikan, Feuer), bei politischen Ereignissen (Kriege, Bürgerkriege) sowie bei Seuchen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten und behördlichen Quarantäne-Anordnungen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.
11.2 Die Partei, die zunächst von dem Ereignis erfährt, informiert die andere Partei zeitnah.
11.3 Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt im Sinne des Absatzes 1 sind sich die Parteien einig, dass die Vertragsleistungen für die Dauer der Behinderung ausgesetzt werden. Die Leistungen beider Parteien werden vorerst eingestellt. Bereits im Vorfeld gezahlte Honorare für Programme, Kurse, Events etc. verbleiben für diese Zeit beim Anbieter. Müssten durch den Kunden noch Zahlungen geleistet werden, sind die Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen noch zu erbringen. Zahlungen für noch nicht geleistete Dienstleistungen können für den Zeitraum der Vertragsaussetzung pausiert werden. Nach Beendigung des unvorhersehbaren Ereignisses wird der Vertrag wieder aufgenommen. Sollte das Programm bis dahin nicht mehr angeboten werden, fallen keine weiteren Zahlungen für den Kunden an. Weitergehende mögliche Schäden, wie etwa für Hotelbuchungen oder Flugbuchungen, trägt jede Partei für sich.
11.4 Dauert das Ereignis länger als 12 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Die bereits erbrachten Leistungen des Anbieters sind vom Kunden zu entrichten. Vorab bezahlte Honorare sind vom Anbieter zu erstatten. Hat der Kunde eine Zahlung geleistet, die einen garantierten Platz in einem Angebot sichern sollte, wird diese Gebühr nicht erstattet, da die Gegenleistung, nämlich der Platz, durch den Anbieter bereits erbracht wurde und unabhängig davon anfällt, ob das Angebot tatsächlich stattfindet oder nicht. Die darüber hinausgehende Ticketgebühr, Online-Kurs-Gebühr etc. wird selbstverständlich erstattet. Auch im Fall dieser Kündigung trägt jede Partei weitergehende Schäden selbst.
11.5 Sollte das Ereignis länger als 18 Monate andauern, wird der Vertrag aufgelöst. Es wird eine Endabrechnung durch den Anbieter erstellt, in der die erbrachten Leistungen und die geleisteten Zahlungen des Kunden aufgelistet werden. Wenn noch Zahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu leisten sind, müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Endabrechnung gezahlt werden. Sollte es zu einer Gutschrift zugunsten des Kunden kommen, wird diese innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Endabrechnung ausgezahlt. Weitergehende Ansprüche aufgrund der höheren Gewalt sind ausgeschlossen. Jede Partei trägt die für sie entstandenen Schäden selbst.
12.1.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2.1 Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), um Unklarheiten oder Streit über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden.
12.2.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Kunden der Geschäftssitz des Anbieters. Im Übrigen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
12.2.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.
12.2.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der in der Regelung vereinbarte Leistungsumfang ist dann im rechtlich zulässigen Maß anzupassen.
13.1 Diese AGB können geändert werden, wenn ein sachlicher Grund für die Änderung vorliegt. Das können beispielsweise Gesetzesänderungen, Anpassungen der Angebote, Änderungen der Rechtsprechung oder eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sein.
13.2 Der Anbieter wird den Kunden rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten, in Textform über die geplanten Änderungen informieren. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die Widerspruchsfrist wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
13.3 Für Änderungen der AGB, die wesentliche Vertragsinhalte betreffen (insbesondere Art und Umfang der vereinbarten Hauptleistung sowie die Kündigungsregelungen), ist stets die ausdrückliche Zustimmung des Kunden erforderlich.
the social.ai GmbH · Siezenheimerstraße 39b/1. OG/Top 4b, 5020 Salzburg, Österreich · FN 652740 m, Landesgericht Salzburg · UID ATU82138704 · Geschäftsführung: Verena Kemperling, Lukas Vilanek